Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann man sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, auch Geschäftsanteile genannt, an der Genossenschaft beteiligen. Über Geschäftsanteile erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit mindestens 500 Euro beziehungsweise Vielfachen davon möglich. Im Gegensatz zu einer Aktie ändert sich der Nominalwert Ihres Geschäftsanteils nicht. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet. Die BeLu hat bisher keine Dividenden ausgeschüttet, da ein Teil der Anlaufverluste aus der Gründungsphase weiter vorgetragen werden. Seit einigen Jahren verzeichnet die BeLu jedoch Jahresüberschüsse.
Dividende auf Genossenschaftsanteile: Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft bei einer Dividendenausschüttung ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist. Die BeLu hat bisher keine Dividenden ausgeschüttet, da ein Teil der Anlaufverluste aus der Gründungsphase weiter vorgetragen werden. Seit einigen Jahren verzeichnet die BeLu jedoch Jahresüberschüsse.
Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleich gewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die operativen Geschäfte der Genossenschaft und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen: Sie unterstützen aktiv die Energiewende; Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft; Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Energiewende-Projekte sowie Anspruch auf eine Dividende, wenn die Generalversammlung eine entsprechende Ausschüttung beschließt.
Wie kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen?
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft schriftlich zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zu kündigen. Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Diese Unternehmensbeteiligung wird, bei Austritt aus der Genossenschaft, wieder zurückgezahlt.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.